I.1.4 der Anklageschrift anschliessen. Ergänzend ist festzuhalten, dass C.________ glaubhaft aussagte, nachdem der Beschuldigte ihr gesagt habe, er wolle mit ihr schlafen, habe sie ihm entgegnet, sie wolle nicht. Er habe sie umarmt, sie habe erneut versucht, ihn von sich zu drücken und habe ihm gesagt, dass sie genug habe von ihm. Sie habe ihm gesagt, dass dies das letzte Mal sei, dass er das mit ihr mache. Sie würde zur Polizei gehen. Er könne «es» machen, aber sie werde alles der Polizei melden. Er habe sie hochgehoben und ins Schlafzimmer getragen. Sie habe sich nicht wehren können, sie habe keine Kraft gehabt.