Aufgrund der während einer längeren Zeit immer wieder ausgeübten sexuellen Gewalt und der Abhängigkeit vom Beschuldigten befand sich C.________ in einem Zustand der Lethargie, welcher es ihr verunmöglichte, sich in effektiverer Weise gegen den erzwungenen Beischlaf zu wehren. Umso deutlicher wird dies, wenn man sich den Umstand der ungleichen Kräfteverhältnisse zwischen dem Beschuldigten und C.________ vor Augen führt: So ist den Unterlagen aus dem Spitalzentrum D.________ zu entnehmen, dass C.________ lediglich 55 kg wog (pag. 106). Anlässlich der Hauptverhandlung gab sie an, dass sie in den letzten Jahren sogar nur ca. 46-48 kg gewogen hatte (pag. 476, Z. 18).