Neben dem Tatmittel der Gewalt, welches sich erneut mit dem packen, hochheben und ins Schlafzimmer tragen manifestierte, spielte vorliegend auch das Tatmittel des psychischen Drucks mit. Der psychische Druck war aufgrund der früheren Vorfälle, bei denen C.________ stets machtlos war und sich nicht gegen die Übergriffe wehren konnte, derart gross, dass ihr beim letzten Vorfall die Kraft fehlte, sich über diese Abwehr gegen die Umarmung hinaus zu wehren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass C.________ nicht die Flucht antreten konnte, zumal die Übergriffe sich in ihrer eigenen Wohnung abspielten.