Der Beischlaf fand jeweils statt, nachdem der Beschuldigte bei C.________ – teilweise unangekündigt – vorbeigegangen ist, und sich unter einem Vorwand, wie lediglich einen Kaffee trinken oder gemeinsam essen zu wollen, Einlass in die Wohnung von C.________ erschlich und ihr dort dann jeweils kurze Zeit später eröffnete, mit ihr Geschlechtsverkehr vollziehen zu wollen.