_ nicht abgestellt werden kann. Somit ist erstellt, dass es zwischen dem Beschuldigten und C.________ am 29. Mai 2021 im Rahmen eines Streits zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten gekommen ist, wobei der Beschuldigte C.________ am Arm packte und ihr drohte, sie zu schlagen. Gestützt auf die Gesamtumstände durfte und musste C.________ davon ausgehen, dass mit «schlagen» nicht bloss eine Ohrfeige, sondern schon erheblichere Schläge gemeint waren, was C.________ aufgrund der vorangegangenen sexuellen Übergriffe ernst genommen und ihr Angst gemacht hat. III. Rechtliche Würdigung