Obwohl ein bestehendes Näheverhältnis zu einer Partei die Beweiskraft von Aussagen nicht automatisch schmälert, kann sich die Kammer vorliegend angesichts der konkreten Umstände vollumfänglich den vorinstanzlichen Erwägungen anschliessen. Auf die Aussagen von I.________ kann folglich nicht abgestellt werden. 9.4.4 Beweisergebnis Zusammengefasst erachtet die Kammer die Aussagen von C.________ als glaubhaft, während auf die Aussagen des Beschuldigten und von I.________ nicht abgestellt werden kann.