736 Z. 1 ff.). Wenn jemand wegen des Vorfalls vom 29. Mai 2021 eine Anzeige hätte machen müssen, wäre er derjenige gewesen, da C.________ ihn angespuckt und geschlagen und mit ihm geschimpft habe. «Weisse Leute» hätten sie halten müssen, damit sie ihn nicht mehr schlage (pag. 738 Z. 5 ff.). Auf die Aussagen des Beschuldigten kann somit nicht abgestellt werden.