Er habe sie auch am Hals gepackt, aber es sei nicht fest gewesen. Während eines Streits mache man das (pag. 35 Z. 285 f.). Sie habe ihn auch tätlich angegangen, da sie sich habe wehren wollen. Sie habe sich mit der flachen Hand gewehrt (pag. 35 Z. 288 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab C.________ zunächst zu Protokoll, sie hätten miteinander geschimpft und der Beschuldigte habe angefangen, sie an den