zu Protokoll, der Beschuldigte habe sie würgen wollen. Er habe sie am Arm gepackt (pag. 34 Z. 260). Auf Nachfrage, ob er ihr gedroht habe, sie zu schlagen oder umzubringen, antwortete sie, sie denke, er habe sie schlagen wollen (pag. 34 Z. 265 f.). Daraufhin erklärte die Übersetzung, auf Tigrinisch gebe es ein Wort, das sowohl «Töten» als auch «Schlagen» bedeute, und C.________ erklärte, sie denke, dass der Beschuldigte sie habe schlagen wollen (pag. 34 Z. 269 ff.). Diese Androhung habe sie ernst genommen und sie habe Angst gehabt, weshalb sie sich dann an die Polizei gewendet habe (pag. 35 Z. 277 ff.). Er habe sie auch am Hals gepackt, aber es sei nicht fest gewesen.