gemäss einem Eintrag in ihrem Sozialhilfedossier am 2. Juni 2021 gegenüber der Sozialarbeiterin betreffend den Vorfall vom 29. Mai 2021 unter anderem ausgeführt haben, ihre Schwester habe gesagt, sie werde die Polizei rufen, und habe ein Handy hervorgenommen; mit einem Anruf bei der Polizei konfrontiert habe der Beschuldigte C.________ losgelassen und sei gegangen (pag. 257). Der Übersicht der Polizei, wann und wo es zwischen dem Beschuldigten, C.___