32 29. Mai 2021 wegen eines Streits zwischen ihr, dem Beschuldigten und I.________ ausrücken müssen (pag. 25 Z. 454 f.), woraufhin C.________ unter anderem angab, nachdem ihre ältere Schwester die Polizei gerufen habe, sei der Beschuldigte weggegangen (pag. 25 Z. 460 f.). Demgegenüber soll C.________ gemäss einem Eintrag in ihrem Sozialhilfedossier am 2. Juni 2021 gegenüber der Sozialarbeiterin betreffend den Vorfall vom 29. Mai 2021 unter anderem ausgeführt haben, ihre Schwester habe gesagt, sie werde die Polizei rufen, und habe ein Handy hervorgenommen;