_ führte aus, dass sie die Drohungen ernst genommen und Angst gehabt habe, zumal es zuvor zu drei sexuellen Übergriffen gekommen sei. Diesbezüglich ist zu vermerken, dass sie sich aufgrund der gemeinsamen Kinder in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Beschuldigten befand, aus welchem sie sich – auch aus kulturellen Gründen – nicht aus eigener Kraft zu lösen vermochte. Dies schien dem Beschuldigten bewusst zu sein, zumal er die Situation ausnützte und C.________ mehrfach vergewaltigte. Dass C.________ bei dieser Ausgangslage Angst vor dem drohenden Beschuldigten hatte, erscheint klarerweise nachvollziehbar und somit glaubhaft.