Demnach hatte C.________ wegen einer Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten Angst, ihre Wohnung zu verlassen, weshalb die Sozialarbeiterin sie in ihrer Wohnung aufsuchen musste. Durch diesen Eintrag werden die Aussagen von C.________ untermauert: Hätte sie den Vorwurf erfunden, wäre nicht damit zu rechnen, dass sich ein entsprechender Vermerk im Sozialdossier finden würde.