_ erscheint der Kammer in Einklang mit der Generalstaatsanwaltschaft auch nachvollziehbar, weshalb C.________ im Spital nicht die Wahrheit erzählte, zumal sie die Vorfälle zu diesem Zeitpunkt geheim halten wollte und folglich eine unverfängliche Begründung für die Schwangerschaften und Abtreibungen angeben musste. Dass C.________ im Spital nicht offenlegte, vom Vater der eigenen Kinder sexuell missbraucht worden zu sein, überrascht demnach keineswegs. Entgegen der Vorinstanz und der Verteidigung (pag. 740) erscheint der Kammer auch nicht fragwürdig, dass C.___