Demgegenüber verneinte sie anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung, im Jahr 2017 noch andere Sexualpartner gehabt zu haben. Seit sie die Kinder habe, habe sie nur mit dem Beschuldigten sexuellen Kontakt gehabt (pag. 474 Z. 19 ff.). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung gab sie an, nur mit dem Beschuldigten sexuellen Kontakt gehabt zu haben. Er sei sowohl im Jahr 2017 als auch im Jahr 2018 der Erzeuger des Kindes gewesen. Nach ihrer Trennung habe sie nie eine Beziehung oder Geschlechtsverkehr mit jemand anderem gehabt (pag. 723 Z. 31 ff.; pag. 724 Z. 1 f.). Auch mit N.________ habe sie keinen Geschlechtsverkehr gehabt, er sei ihr Helfer und wie ein Bruder (pag. 724 Z. 4 f.).