36, Z. 316 ff.). Gemäss ihren eigenen Angaben war es zu diesem Zeitpunkt – im Jahr 2017 – jedoch erst einmal zu einem Übergriff gekommen, welcher im Jahr 2014 stattgefunden haben soll (Vorfall gemäss AKS Ziff. 1.1). Es erscheint fraglich, dass sie aufgrund eines – aus damaliger Perspektive – einmaligen Vorfalls während drei Jahren die Pille einnahm, um sich vor einem allfällig weiteren Übergriff des Beschuldigten zu schützen. So hatte sie zu jenem Zeitpunkt keinen fundierten Grund zu Annahme, dass der Beschuldigte sie erneut vergewaltigen würde. Dies spricht eher dafür, dass sie in diesem Zeitraum eine Beziehung – mit wem auch immer – führte.