Auch betreffend die Frage, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich war oder nicht, gab C.________ klar und konstant zu Protokoll, dass sie dem Beschuldigten gesagt habe, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht wollte (pag. 19, Z. 151, pag. 20, Z. 212 ff., pag. 30, Z. 109, pag. 471, Z. 36 ff.). Auch seitens O.________ wird bestätigt, dass C.________ den Geschlechtsverkehr nicht gewollt habe (pag. 61, Z. 76 ff.). C.________ schilderte betreffend die einzelnen Vorfälle auch in differenzierter Art und Weise, wie sie ihren Willen, nicht mit dem Beschuldigten zu schlafen, jeweils kundgetan habe: