_ gehabt und sie (I.________) habe von anderen Leuten gehört, dass C.________ schwanger gewesen sei, als sie mit N.________ in einer Beziehung gewesen sei (vgl. pag. 51 Z. 216 f. und Z. 226 f.). Zumal nicht einmal bekannt ist, von wem sie das gehört haben will, kann auf diese Aussagen nicht abgestellt werden. Im Übrigen fällt auch auf, dass I.________ beispielsweise aussagte, sie habe bereits mehrfach Anzeige gegen C.________ eingereicht (pag. 50 Z. 175), was die Polizei auf entsprechende Nachfrage jedoch nicht bestätigt hat (pag. 309). Nach dem Gesagten kommt den Aussagen von I.___