24 Aus Sicht der Kammer lässt sich zwar nicht pauschal sagen, dass ein bestehendes Näheverhältnis zu einer Partei (hier zum Beschuldigten) die Beweiskraft von Aussagen automatisch schmälert, wobei die Aussagen von I.________ indes – wie jene von O.________ – mit der gebotenen Zurückhaltung zu würdigen sind. Was die Vergewaltigungsvorwürfe anbelangt, hat I.________ jedoch ohnehin bloss Aussagen vom Hörensagen gemacht. Demnach habe C.________ eine Beziehung mit N.________ gehabt und sie (I._____