21 merkt habe, dass er (der Beschuldigte) mit I.________ zusammen sei, hätten diese Vorwürfe begonnen (pag. 485 Z. 20 ff.). Dass dies eine offensichtliche Lüge ist, zeigt sich darin, dass der Beschuldigte bereits kurze Zeit nach der Trennung von C.________ im Jahr 2012 eine Beziehung mit I.________ einging (vgl. pag. 50 Z. 163 ff. und pag. 80 Z. 319) – wobei das erste gemeinsame Kind im Jahr 2015 zur Welt kam (pag. 658) –, C.________ die Vorfälle demgegenüber erst im Jahr 2021 zur Anzeige brachte.