Der Beschuldigte schreckte auch nicht davor zurück, die Schuld für die Ereignisse kategorisch C.________ zuzuweisen, welche er gleichzeitig zu denunzieren versuchte: So sei es C.________ gewesen, die ihn angeschrien, ihn geschlagen und bespuckt habe. Sie habe alles gemacht, was sie gewollt habe, er sei dann gegangen (pag. 75, Z. 76 ff.; pag. 86, Z. 157 ff.; pag. 79, Z. 273 f.). Sie habe Probleme mit seiner neuen Freundin, deshalb habe sie sich wohl vorgenommen, ihn schlecht und ihn fertig zu machen (pag. 79, Z. 262 ff.; pag. 87, Z. 173 ff.). Damals habe sie ihn angerufen und ihn am Telefon beleidigt (pag. 79, Z. 273 f.). Insofern stellte sich der Beschuldigte selber als Opfer dar (pag.