Damit bestätigte er folglich den sexuellen Kontakt zwischen ihnen nach der Trennung. Dass der Beschuldigte aus der sexuellen Beziehung zu C.________ ein Geheimnis machen wollte, erscheint vor dem Hintergrund, dass er dadurch seine neue Freundin betrogen hat, verständlich. Seinen Aussagen – wonach es seit der Trennung zu keinerlei sexuellem Kontakt mehr gekommen sein soll – ist folglich kein Glaube zu schenken.