18 Zusammengefasst vermögen die von der Verteidigung vorgebrachten, angeblichen Widersprüche in den Aussagen von C.________ deren Glaubhaftigkeit nicht zu erschüttern, zumal sie sich allesamt erklären lassen. Zudem ist kein Grund ersichtlich, weshalb C.________ den Beschuldigten fälschlicherweise belasten sollte. Auf die glaubhaften Aussagen von C.________ kann im Ergebnis abgestellt werden. 8.3.3 Zu den Aussagen des Beschuldigten Die Vorinstanz hat die Aussagen des Beschuldigten zutreffend wie folgt gewürdigt (pag. 558 ff., S. 23 ff.