Dies bedeutet im Umkehrschluss indes keineswegs, dass an ihren Aussagen zu zweifeln wäre. Im Gegenteil wird dadurch der bereits gewonnene Eindruck untermauert, wonach C.________ den Beschuldigten von Beginn an nicht übermässig belasten wollte, sondern lediglich mit der Absicht handelte, dass er eine Warnung erhält und mit den sexuellen Übergriffen aufhört (vgl. pag. 29 Z. 80).