718 Z. 19 ff.). Sie habe den Brief erst geschrieben, als sie erfahren habe, dass der Beschuldigte Kontakt mit den Kindern haben wolle, sonst hätte sie ihn nicht geschrieben (pag. 723 Z. 7 f. und Z. 10 f.). In Einklang mit der Verteidigung (pag. 740) lässt dies zwar als naheliegend erscheinen, dass sich C.________ nicht bewusst gewesen zu sein scheint, welche Folgen ihre Anzeige auslösen würde und dass das Strafverfahren insbesondere auch Auswirkungen auf ihre Kinder haben könnte. Dies bedeutet im Umkehrschluss indes keineswegs, dass an ihren Aussagen zu zweifeln wäre.