25 Z. 432 f.), keinen Widerspruch zu ihrer zuvor gemachten Aussage, wonach er keine Minute mehr geblieben und sofort weggegangen sei (pag. 17 Z. 56), zumal sie mit letzterer Aussage gemeint haben dürfte, er sei keine Minute mehr bei ihr im Bett geblieben. Im Übrigen trifft es zwar zu, dass C.________ am 30. Juni 2021 zunächst zu Protokoll gab, es sei mehrere Male zu sexuellen Kontakten mit dem Beschuldigten gekommen, als er die gemeinsamen Kinder besucht habe (pag. 18 Z. 93 f.). Gleich anschliessend erklärte C.________ jedoch, wenn es zu diesen sexuellen Kontakten gekommen sei, seien die Kinder in der Schule gewesen (pag. 18 Z. 106 f.).