sen. Zudem habe sie ausgesagt, der Beschuldigte sei nachher keine Minute mehr geblieben, dann aber habe sie gesagt, er sei noch ins Bad, habe sich gewaschen und sei evtl. noch duschen gegangen (pag. 739 f.). Zunächst ist festzuhalten, dass C.________ anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 30. Juni 2021 entgegen der Verteidigung nicht aussagte, sie habe den Beschuldigten einen Monat nach