__ bei der Polizei ausgesagt habe, sie habe den Beschuldigten einen Monat nach der angeblichen Vergewaltigung vom 3. Mai 2021 angerufen, um ihn zu fragen, wieso er das gemacht habe und nachher gegangen sei – ein angebliches Vergewaltigungsopfer würde sich nicht daran stören, dass der Täter nach der Vergewaltigung gegangen sei. Weiter habe C.________ zunächst angegeben, die sexuellen Kontakte seien passiert, als der Beschuldigte die gemeinsamen Kinder besucht habe, später habe sie aber gesagt, die Kinder seien in der Schule gewesen.