___ lange Zeit zugewartet hatte, bis sie sich jemandem anvertraute und anschliessend – unterstützt durch die Sozialarbeiterin – Anzeige gegen den Beschuldigten erstattete. Entgegen der Verteidigung erachtet die Kammer die Umstände, wie es zur Anzeigeerstattung gekommen ist, demnach keineswegs als alarmierend. Im Weiteren trifft es zwar zu, dass es bezüglich der zeitlichen Einordnung zu gewissen Differenzen gekommen ist. So hielt die Sozialarbeiterin bezüglich des Gesprächs vom 23. Juni 2021 im Sozialhilfedossier fest, C.______