Dieser Umstand spricht deshalb nicht gegen die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. Mit Blick auf ihren kulturellen und religiösen Hintergrund sowie angesichts der Umstände, dass sie sich in der Schweiz ausschliesslich in der eritreischen Gesellschaft bewegt und auf deren Rückhalt angewiesen ist und der Beschuldigte der Vater ihrer Kinder ist, erscheint mit der Generalstaatsanwaltschaft (pag. 741) auch verständlich, weshalb C.________ lange Zeit zugewartet hatte, bis sie sich jemandem anvertraute und anschliessend – unterstützt durch die Sozialarbeiterin – Anzeige gegen den Beschuldigten erstattete.