61 Z. 79 ff.). Werden solche sexuellen Übergriffe als etwas Normales wahrgenommen, erstaunt es aus Sicht der Kammer nicht, dass Jahre später deren exakte Anzahl nicht mehr mit Sicherheit genannt werden kann. Hinzu kommt, dass C.________ gemäss eigener Aussage ohnehin jahrelang mit niemandem über die Vorfälle gesprochen hatte (vgl. pag. 719 Z. 39 f.). Entsprechend erscheint der Kammer in Einklang mit der Generalstaatsanwaltschaft (pag. 741) auch nachvollziehbar, dass C.________ sich anschliessend, nachdem sie sich am 23. Juni 2021 der Sozialarbeiterin anvertraut hatte, bloss langsam und stückweise öffnete.