_, dass eine Vergewaltigung eine Straftat ist» [pag. 257]). Dass C.________ diesbezüglich nicht das gleiche Verständnis hat wie es in der hiesigen Kultur bzw. Rechtsordnung üblich ist, wird weiter eindrücklich durch die Aussage ihrer ebenfalls aus Eritrea stammenden Freundin, O.________, unterstrichen, die zu Protokoll gab: «Wenn eine Frau sagt, sie wolle nicht, sagt der Mann mit Kraft: ‹du musst›. Wenn ein Mann sagt: ‹Ich bin der Vater deines Sohnes, ich will mit dir schlafen›, dann muss man, das ist normal» (pag. 61 Z. 79 ff.).