471 Z. 21 f.). Es seien die vier Vorfälle, die sie bei der Staatsanwaltschaft geschildert habe (pag. 471 Z. 24 ff.). An sich ist zu erwarten, dass sich ein Opfer von Vergewaltigungen genau an die Anzahl dieser doch sehr einschneidenden Erlebnisse erinnern kann, auch wenn sie häufig vorgekommen sind. Im vorliegenden Fall geht es denn auch nicht um Dutzende Vorfälle. Mit Blick auf C.________ als konkretes Opfer lässt sich diese Auffälligkeit indes plausibel nachvollziehen.