14 gewesen (pag. 36 Z. 338 ff.). Weshalb sie diesen weiteren Vorfall aus dem Jahr 2018 bisher nicht erwähnt habe, erklärte C.________ damit, sie habe es bewusst nicht gesagt, weil es mehrfach gewesen sei und sie nicht alles habe sagen wollen (pag. 36 Z. 345 ff.). An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 20. Februar 2023 gab C.________ sodann an, es sei ca. vier Mal passiert, dass sie Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen mit dem Beschuldigten gehabt habe. Sie könne sich aber nicht gut erinnern (pag. 471 Z. 21 f.).