Z. 114 f. und Z. 121 ff.), einen zweiten Vorfall aus dem Jahr 2017, bei dem sie schwanger geworden sei und dann abgetrieben habe (pag. 20 ff. Z. 219 ff.), sowie einen dritten und letzten Vorfall vom 3. Mai 2021 (pag. 23 ff. Z. 328 ff.). Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 17. August 2022 konnte C.________ zunächst nicht sagen, wie viele Vergewaltigungen es gewesen seien (pag. 30 Z. 88). Sie schätzte dann, es seien ca. vier Male gewesen (pag. 30 Z. 95). Später in der Einvernahme erzählte sie sodann von einem weiteren Schwangerschaftsabbruch aus dem Jahr 2018. Damals sei sie auch vom Beschuldigten schwanger gewesen (pag. 36 Z. 317 ff.).