Dieses Gespräch zwischen C.________ und der Sozialarbeiterin scheint jedoch – im Gegensatz zu demjenigen vom 2. Juni 2021 (vgl. pag. 258) – ohne Beizug einer Übersetzung stattgefunden zu haben, wobei die Deutschkenntnisse von C.________ gemäss Sozialhilfedossier «etwas limitiert» sind (pag. 256). Bei der Polizei gab C.________ dann am 30. Juni 2021 an, es sei drei Mal zu sexuellen Kontakten ohne ihren Willen gekommen (pag. 18 Z. 100 f.). Sie beschrieb einen ersten Vorfall aus dem Jahr 2016 oder 2014 (pag. 18 ff. Z. 114 f. und Z. 121 ff.), einen zweiten Vorfall aus dem Jahr 2017, bei dem sie schwanger geworden sei und dann abgetrieben habe (pag.