_ widersprüchliche Aussagen zur Anzahl der angeblichen Vergewaltigungen gemacht und ihre zeitliche Einordnung werfe Fragen auf. Auf ihre Aussagen könne unmöglich abgestellt werden (vgl. pag. 739 f.). Zwar trifft es zu, dass insbesondere die unterschiedlichen Aussagen von C.________ zur Anzahl der angeblichen Vergewaltigungen zunächst erstaunen. So meinte sie gemäss Eintrag im Sozialhilfedossier vom 23. Juni 2021 offenbar auf Frage der Sozialarbeiterin, «es» (gemeint: eine Vergewaltigung) sei nur einmal am 3. März 2021 und nicht mehrere Male passiert (pag. 257). Dieses Gespräch zwischen C._