30, Z. 88, Z. 98; pag. 32, Z. 163, Z. 167). Neben den zahlreichen Realitäts- und Wahrheitssignalen stehen auch die vorhandenen objektiven Beweismittel im Einklang mit ihren Aussagen: So finden sich im Sozialhilfedossiers entsprechende Einträge, welche zeitlich mit den einzelnen Vorfällen übereinstimmen. Auch stimmen die gegenüber der Sozialarbeiterin gemachten Aussagen mit jenen in den Einvernahmen überein (pag. 241 f.; pag. 257 f.). Die Aussagen von C.________ werden denn auch durch die Aussagen von Auskunftspersonen bestätigt: So gab N.________ zu Protokoll, dass C.________ mit dem Beschuldigten Probleme hatte und von diesem ungewollt schwanger geworden sei (pag.