Zwar wirken die Aussagen von C.________ teilweise nicht sehr ausführlich. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sie die mehrfachen Geschehnisse eines Zeitraumes von rund sieben Jahren (2014 bis 2021) in wenigen Sätzen umschreibt: In Anbetracht dessen ist es naheliegend, dass sie nicht auf jedes noch so kleine Detail eingehen konnte. Auch ist davon auszugehen, dass sich C.________ aufgrund der langen Zeitdauer, sie seit den Vorfällen vergangen ist, nicht mehr an alles erinnern konnte, was sie mithin auch selber einräumte (pag. 471, Z. 22). Dass C.________ solche Erinnerungslücken eingestanden hat, ist als weiteres Realkennzeichen zu deuten (pag. 31, Z. 157; pag. 30, Z. 88, Z. 98;