11 ner neuen Familie in die Nähe gezogen sei. Aufgrund dessen suchte sie Hilfe bei ihrer Sozialarbeiterin, und äusserte den Wunsch, umzuziehen. Im Rahmen dieser Bestrebung legte C.________ sodann die Umstände ihres Unwohlseins dar, weshalb die Tatvorwürfe ans Licht kamen (vgl. pag. 257 ff.; pag. 34, Z. 242 ff.; pag. 37, Z. 370 f.). In diesem Zusammenhang ist auf das Folgende hinzuweisen: Dass C.________ die Vorwürfe erfunden hat, um einen Grund für den Umzug geltend machen zu können, erscheint dem Gericht unwahrscheinlich. So hatte C.________