So hat sie bereits am 1. Oktober 2020 geäussert, durch die Situation mit ihrem Ex-Freund und Kindsvater (dem Beschuldigten) belastet zu sein. Der Beschuldigte sei mit seiner neuen Familie neben sie gezogen und seine neuen Kinder würden mit den gemeinsamen Kindern in die selbe Schule gehen. Die gemeinsamen Kinder würden sich in der Schule vor dem Beschuldigten verstecken. Deshalb wolle C.________ wegziehen von