Die Berichte des Spitalzentrums D.________ bestätigen, dass C.________ sowohl im Sommer 2017 als auch im Herbst 2018 je eine Abtreibung hat vornehmen lassen (pag. 164 ff.; pag. 203 ff.);  Gemäss Sozialhilfedossier von C.________ (pag. 224 ff.) ist es in Bezug auf die Kinderbetreuung durch den Kindsvater (den Beschuldigten) zu Unstimmigkeiten zwischen dem Beschuldigten und C.________ gekommen (vgl. pag. 257 f.);  Weiter besteht im Sozialhilfedossier ein Eintrag, wonach das Frauenhaus C.________ bereits kenne, da der Grund für die Trennung häusliche Gewalt gewesen sei (pag. 258); 