1.3. an einem unbestimmten Tag im Sommer 2018 (ca. um den 20.08.2018 herum), indem der Beschuldigte bei C.________ vorbeiging und ihr nach dem Einlass in die Wohnung eröffnete, dass er mit ihr Geschlechtsverkehr vollziehen wolle, was C.________ ablehnte, worauf der Beschuldigte C.________ hochhob und ins Schlafzimmer trug, wo er sie rücklings aufs Bett legte, sie an den Schultern festhielt bzw. aufs Bett drückte und gegen ihren verbal und körperlich durch versuchtes Wegstossen manifestierten Willen den ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr an ihr vollzog bis er zum Samenerguss kam, woraufhin C.____