1.2. im Sommer 2017 (ca. Anfang August), indem der Beschuldigte morgens während einer Arbeitspause bei C.________ vorbeiging und ihr nach dem Einlass in die Wohnung eröffnete, dass er mit ihr Geschlechtsverkehr vollziehen wolle, was C.________ ablehnte, worauf der Beschuldigte C.____