erschlich, ihr dort dann jeweils kurze Zeit später eröffnete, mit ihr Geschlechtsverkehr vollziehen zu wollen, was C.________ jeweils abgelehnt hat, und der Beschuldigte sie danach trotz des verbal und/oder körperlich manifestierten Widerstands (durch versuchtes Wegstossen bzw. auf Distanz halten mit den Händen und/oder Treten mit den Füssen) von C.________ packte und in das Schlafzimmer von ihr oder den Kindern trug, sie an den Schultern rücklings aufs Bett drückte, ihr Nachthemd nach oben schob und ihr in einem Fall die Unterhosen auszog, ehe er gegen ihren Willen den vaginalen Geschlechtsverkehr mit ihr vollzog, so insbesondere: