7. Vorbemerkungen Die Vorinstanz hat die unbestrittene Vorgeschichte zwischen dem Beschuldigten und C.________ zutreffend dargelegt, darauf wird verwiesen (pag. 540, S. 5 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte und C.________ haben sich in Italien kennengelernt (C.________: pag. 17, Z. 69 ff.; Beschuldigter: pag. 74, Z. 40 ff.) und waren ab 2007 ein Paar (C.________: pag. 18, Z. 82; Beschuldigter: pag. 74, Z. 40 ff.). Die beiden sind im Jahr 2008 gemeinsam in die Schweiz eingereist (Beschuldigter: pag. 74, Z. 40 ff.). Sie haben jedoch nie geheiratet (Beschuldigter: pag. 74, Z. 40 ff.; pag. 226).