SR 311.0]). Im Falle eines Schuldspruchs ist demnach der Widerruf des mit Urteil der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben vom 19. November 2020 (Widerrufsverfahren PEN 22 859) für eine Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 70.00 gewährten bedingten Vollzugs zu überprüfen (Ziff. III.3-5 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs). Demgegenüber sind die Einstellung des Widerrufsverfahrens PEN 22 858, die Auferlegung der diesbezüglichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern sowie der diesbezügliche Verzicht auf Ausrichtung einer Entschädigung aufgrund des Zeitablaufs in Rechtskraft erwachsen (Ziff.