2. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton aufzuerlegen 3. Es sei A.________ eine angemessene Entschädigung für die erst- und oberinstanzlichen Verteidigungskosten gemäss eingereichten Kostennoten auszurichten 4.2 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung Folgendes (pag 752 f.; Hervorhebungen im Original): 5 I. A.________ sei schuldig zu erklären: