[Eröffnungs- und Mitteilungsformel] 2. Berufung und Gang des Verfahrens Gegen dieses Urteil meldeten die Verteidigung von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) am 22. Februar 2023 und der zuständige Staatsanwalt der Region Berner Jura-Seeland am 27. Februar 2023 fristgerecht Berufung an (pag. 520; pag. 531). Mit Verfügung vom 28. April 2023 stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung, datierend ebenfalls vom 28. April 2023, zu (pag. 595 f.; pag. 536 ff.). Am 8. Mai 2023 reichte die Generalstaatsanwaltschaft form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein. Darin beschränkte sie die Berufung auf den Freispruch