4. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren PEN 22 859 (Urteil der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben vom 19.11.2020) von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 150.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 150.00. 5. Auf die Ausrichtung einer Entschädigung wird verzichtet. IV. [amtliche Entschädigung] V. Weiter wird verfügt: